Ihre Praxis für Leib und Seele

Privatpraxis

Dr. Hans Jürgen Streb

GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE (GOÄ) 💶

Verkehrsmedizinische Gutachten


Der Umfang der Untersuchungen hängst von der Fragestellung, dem Krankheitsbild und den benötigten apparativen Untersuchungen ab und beläuft sich auf einen Betrag von 500 €.

Den Aufwand der gutachterlichen Tätigkeit können wir aufgrund der individuellen Situation und des Krankheitsbildes nicht im Vorfeld abschätzen, so dass der volle Geldbetrag von 500 € vor Beginn der Untersuchung in der Praxis hinterlegt werden muss.

Nach der Fertigstellung des Gutachtens wird der Betrag mit dem tatsächlichen Aufwand verrechnet und die Differenz an Sie zurück gezahlt.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung des Betrages auch fällig ist, wenn das verkehrsmedizinische Gutachten für Sie negativ ausfällt.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.




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